OP-Einverständnis
Prinzipiell ist für die Durchführung ambulanter Operationen (wie auch aller anderen invasiven Methoden in der Medizin) die wirksame Einwilligung des Patienten erforderlich. Ansonsten unternimmt der Arzt einen strafbaren Vorgang der Körperverletzung. Der Begriff "wirksam" verlangt,
dass ein Patient zuvor über den Umfang und das Ausmaß inklusive möglicher bzw. regelhaft zu erwartender Folgen oder Komplikationen aufgeklärt wurde,
dass diese Aufklärung in gebührendem zeitlichen Abstand zur Operation erfolgte (so dass unter Anderem keine Entscheidungszwänge für den Patienten bestanden)
und dass schließlich eine solche Aufklärung seitens des Patienten auch verstanden wurde.
Die für den alltäglichen Praxisablauf erforderliche praktische Verfahrenssituation erfordert, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Distanz zwischen Operation und Aufklärungsgespräch, allerdings meistens Kompromisse.
Dennoch willigen Sie bitte niemals in eine Operation ein, deren Hergang und Bedeutung Sie nicht verstanden haben. Damit ist keiner Seite geholfen. Soweit also Ihrerseits noch Fragen bestehen, tragen Sie diese auch bitte vor.
