Wen wir behandeln

Mit Wiedereröffnung zum 01.04.2009 ist der Betrieb zu einer chirurgischen Privatpraxis gewandelt worden. Das heißt, dass das Klientel Patienten mit einer privaten Krankenversicherung und sogenannte Selbstzahler umfasst.

Im Weiteren besteht als sogenannte Durchgangsarztpraxis (D-Arzt) die Zulassung zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen für die Berufsgenossenschaften und anderen gesetzlichen
Unfallversicherungen.

Patienten in der Gesetzlichen
Krankenversicherung müssen, soweit sie eine Behandlung bei uns wünschen, für die Kosten selber aufkommen und dürfen nicht erwarten, eine Leistungserstattung durch ihre Versicherung zu erhalten. Behandlungen akuter Notfälle, bei denen die Patienten direkt die Praxis aufsuchen, sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.