Privatpraxis

Chirurgische Privatpraxis bedeutet: Seit der erneuten Eröffnung der Praxis übe ich nicht mehr die Tätigkeit eines Vertragsarztes für die gesetzlichen Krankenkassen aus.

Kein Vertragsarzt (gleichbedeutend: kein Kassenarzt) mehr zu sein, hat dabei verschiedene Gründe, u.a.:

  • Bei Aufgabe der Gemeinschaftspraxis Ende Juni 2008 hatte Herr Dr. Spitzer meine damalige Zulassung übernommen. Derzeit ist die Anzahl an Facharztzulassungen limitiert und auch altersbezogen eingeschränkt. Eine solche Zulassung wäre aktuell somit nicht zu bekommen.

  • Wie zum Leidwesen aller betroffenen (Kassen-)Patienten längst ersichtlich geworden ist, ist der Umfang fachärztlicher Leistungsangebote für diese Patientengruppe aufgrund der nicht mehr kostendeckenden Vergütungsstrukturen massiv zurückgegangen. Beinahe überall werden den Patienten (erhebliche) Zuzahlungen abverlangt - eine Situation, die ich sehr bedauere und ablehne. Vielmehr möchte ich durch eine klare Positionierung in einer Privatpraxis eine derartige Mischform der Versorgung nicht eingehen müssen.


Davon völlig unberührt ist die Versorgung von Notfallpatienten.
Auch künftig werde ich bei akuten Notfällen meine Türen nicht verschlossen halten - unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten.

Insbesondere besteht die Zulassung zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen als sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) für die Berufsgenossenschaften.